Aufnahme der Mund-Nasen-Schutz-Tragepflicht in die Beförderungsbedingungen – ab kommender Woche sind auch Geldstrafen bei Verstößen möglich
Nach wie vor ist in den öffentlichen Verkehrsmitteln österreichweit die Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) behördlich verpflichtend. Die LINZ AG LINIEN weisen seit mehreren Wochen intensiv auf die Tragepflicht hin. Die zuletzt laufend verstärkten Maßnahmen zeigen auch Wirkung. Die große Mehrzahl der Fahrgäste in den Bussen und Straßenbahnen hält sich aktuell an die Regelungen. Um eine noch bessere Wirkung zu erzielen, ergänzen die LINZ AG LINIEN die bestehenden Maßnahmen nun nochmals. Die Aufnahme der MNS-Tragepflicht in die Beförderungsbedingungen erfolgt mit nächster Woche.
Wer ab kommender Woche den Aufforderungen des Kontrollservice-Personals
der LINZ AG LINIEN nicht nachkommt und keinen MNS trägt,
kann aus dem Fahrzeug verwiesen und bei einer Weigerung
mit einer Geldstrafe von 50 Euro belangt werden.
Von der Tragepflicht ausgenommen sind nur Kinder unter 6 Jahren und
Menschen, die den MNS aus gesundheitlichen Gründen nicht tragen können.
Interne und externe Servicekräfte weisen auf die MNS-Tragepflicht hin
Der Ordnungsdienst der Stadt Linz unterstützt die LINZ AG LINIEN beim Hinweisen auf die Tragepflicht. „Wir appellieren an alle Fahrgäste, den Mund-Nasen-Schutz in den Linzer Bussen und Straßenbahnen zu tragen. Sie schützen damit sich selbst sowie andere und sorgen für ein sicheres Fahrgefühl“, unterstreichen die LINZ AG LINIEN.
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