Freiwillige Stromkostenbremse der LINZ AG: Fortsetzung der bisherigen Regelung für sozial bedürftige Haushalte
LINZ AG 02.01.2025 | Stadt Linz und LINZ AG informieren: Sozialtarif-Initiative ab Jänner 2025
In einer Zeit, die von wirtschaftlichen Herausforderungen und steigenden Lebenshaltungskosten geprägt ist, setzt die LINZ AG in Abstimmung mit der Stadt Linz ein weiteres Zeichen der sozialen Verantwortung. Mit der freiwilligen Fortsetzung der Stromkostenbremse für sozial bedürftige Haushalte bietet die LINZ AG gezielte Unterstützung an. Die mit 1. Jänner 2025 wirksame Maßnahme stellt eine wichtige Ergänzung zum sozialen Engagement der Stadt Linz und der bereits bestehenden sozialen Aktivitäten des städtischen Energieversorgers dar.
Mit 1. Jänner 2025 wirksam: Freiwillige Stromkostenbremse ab 10 ct/kWh entsprechend dem bisherigen Zuschussprinzip
Die freiwillige Stromkostenbremse richtet sich an sozial schwächer gestellte Haushalte (Private Stromkund*innen der LINZ AG) und entspricht dem bisherigen Zuschussprinzip: Die Stromkostenbremse wirkt ab 10 ct/kWh für ein Grundkontingent von bis zu 2.900 kWh.
Beantragung: Die freiwillige Stromkostenbremse der LINZ AG kann ab sofort persönlich oder elektronisch per E-Mail beantragt werden. Als Nachweis dient ein gültiger Sozialhilfebescheid.
„Die Stromkostenbremse der LINZ AG zeigt, dass wir in Linz niemanden alleinlassen. Gerade in Zeiten steigender Belastungen müssen wir gezielte Unterstützung anbieten. Mit dieser Maßnahme setzen wir ein starkes Zeichen für soziale Verantwortung und leisten einen wichtigen Beitrag, um die finanziellen Sorgen vieler Menschen zu lindern“, erklärt der geschäftsführende Vizebürgermeister Dietmar Prammer.
„Für jene Linzer*innen, die es finanziell momentan nicht leicht haben, ist die Stromkostenbremse der LINZ AG eine gute und wichtige Nachricht zum Jahresbeginn. Die in Abstimmung mit der Stadt Linz ins Leben gerufene Sozial-Initiative der LINZ AG ist ein Zeichen der Solidarität und ein Beitrag für soziale Gerechtigkeit“, sagt Karin Hörzing, Vizebürgermeisterin und Sozialreferentin der Stadt Linz.
Die LINZ AG hat während der gesamten Energiekrise trotz schwierigster Marktbedingungen sehr günstige Energietarife angeboten. Dennoch können die bevorstehenden Maßnahmen der Bundesregierung wie das Aussetzen des staatlichen Stromkostenzuschusses oder die Wiedereinführung des Erneuerbaren-Förderbeitrags insbesondere bei der sozial schwächeren Bevölkerung zu einem erhöhten Kostendruck führen. Die freiwillige Strom-kostenbremse der LINZ AG ergänzt das bestehende Sozialpaket. Dazu zählt:
- Rückerstattung des Energiegrundpreises
Seit 1. Oktober 2024 profitieren alle Erdgaskund*innen der LINZ AG von 15 % Aktionsrabatt. Sozial schwächer gestellte Haushalte werden vom Energievertrieb der LINZ AG zusätzlich durch eine Rückerstattung des Energie-Grundpreises (jährlich bis zu 71,99 Euro, abhängig vom jeweiligen Tarif) unterstützt.
- Keine Energieabschaltungen bis Ende März 2025
Die LINZ AG wird in den Wintermonaten – seit 1. Dezember 2024 und bis 31. März 2025 – keine Energieabschaltungen durchführen. Damit will man Menschen, die sich bereits in einer finanziellen Notlage befinden, speziell in der kalten Jahreszeit die Angst vor einer drohenden Strom-, Fernwärme- oder Erdgasabschaltung nehmen. Die Maßnahme ist Teil eines Gesamtpakets, das in erster Linie die Energieabschalt-Prävention im Auge hat. (Die LINZ AG hat Ende 2024 berichtet.)
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