Nahaufnahme von verschiedenen Neonröhren

Aus für Neonröhren, Halogenlampen & Co

LINZ-ENERGIESERVICE GmbH-LES 31.08.2023 | Leuchtmittel mit Quecksilber und ineffiziente Halogenlampen dürfen nicht mehr in Umlauf gebracht werden. In vielen Fällen ist die Umstellung auf eine LED-Beleuchtung problemlos möglich.

Verschiedene Lampenmodelle auf einer Steinplatte
Derzeit sind noch viele Lampenmodelle in Umlauf, Expert*innen empfehlen die Umrüstung auf LED.

Endgültiges Aus für Leuchtstoffröhren und ineffiziente Halogenlampen: Aufgrund der Ökodesign-Richtlinie und der RoHS-Richtlinie der EU dürfen folgende Standardröhren nicht mehr in Umlauf gebracht werden:

  • Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel und Leuchtstofflampen in Ringform (T5 und T9) - seit 25.02.2023
  • Klassische Neonröhren (Leuchtstoffröhren T5 und T8) – seit 25.08.2023
  • Halogenlampen, nämlich Hochvolt-Halogen-Pins und Niedervolt-Halogen-Pins (G4, G9, GY 6,35) - ab 01.09.2023

Ausgenommen sind vorerst Lampen mit besonderem Zweck, etwa zur UV-C-Desinfektion. Auch die Verwendung bereits angeschaffter Leuchtstoffröhren und der Verkauf oder Erwerb von Lagerware sind weiterhin zulässig.

Hauptgründe für das Verkaufsverbot sind zum einen das in den Leuchtstofföhren enthaltene umweltbelastende Quecksilber, das in elektronischen Geräten grundsätzlich verboten ist und nun auch in Leuchtstoffröhren verbannt wird. Zum anderen müssen ab 1. September 2023 jene Halogenlampen-Modelle, die besonders ineffizient sind, aus dem Handel genommen werden.

Die Leuchtstoffröhren sind fachgerecht im ASZ zu entsorgen und dürfen nicht im Hausmüll oder im Altglascontainer landen. Halogenlampen können im Restmüll entsorgt werden.

Zum Abfall-ABC

Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungsunternehmen und Kommunen sind vom Leuchtstoffröhrenverbot besonders betroffen und sollten zeitnah auf umweltfreundliche Alternativen umsteigen.

Umrüstung auf LED-Beleuchtung

Für Unternehmen und Gemeinden stellt die Umrüstung auf eine LED-Beleuchtung eine wirtschaftliche und nachhaltige Lösung dar, die mit erheblichem Energieeinsparpotenzial verbunden ist. Neben der hohen Energieeffizienz und Langlebigkeit punktet die LED-Beleuchtung noch mit vielen weiteren Vorteilen:

Bild von modernem Büro mit Pflanzen und LED Büro Beleuchtung.

  • Bis zu 80 % Energieeinsparung
  • Lange Lebensdauer
  • Beste Lichtqualität und punktgenaue Lichtgestaltung
  • Keine Einschaltverzögerung (sofort volle Lichtintensität)
  • Wartungsarm, umweltfreundlich und recycelbar

Alles aus einer Hand

Die LINZ-ENERGIESERVICE GmbH-LES, das Kompetenzzentrum für Energieeffizienz und Energieberatung der LINZ AG, unterstützt als Komplettanbieter dabei, die Beleuchtungssysteme auf den neuesten Stand der Technik zu bringen. Die Umrüstung erfolgt ganzheitlich und inkludiert auch die Planung, Förderabwicklung und sofern gewünscht die Finanzierungslösung.

Die LED-Technologie ist im Rahmen der Innen- und Außenbeleuchtung nahezu unbegrenzt einsetzbar:
LED deckt von der Büro- und Arbeitsplatzbeleuchtung über die Hallenbeleuchtung für Industrie- und Gewerbebetriebe und Lichtlösungen für Straßen, Wege, Parkflächen und Fassaden bis hin zu Lichtsteuerungssystemen unzählige Anwendungsbereiche ab. LED-Beleuchtungslösungen

Einen Überblick über die maßgeschneiderten Energiedienstleistungen der LINZ-ENERGIESERVICE GmbH-LES finden Sie unter www.energieanalyse.at.

Weitere Energiedienstleistungen

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