Die seit 1. Juli 2024 gültige Halbierung der „Strompreisbremse“ des Bundes bringt keine Teuerung für LINZ AG-Kund*innen

LINZ STROM GAS WÄRME GmbH 15.07.2024 | LINZ AG-Stromtarif bleibt günstig!

Die seit 1. Juli 2024 geltende Halbierung der staatlichen Förderung „Strompreisbremse“ führt bei LINZ AG-Kund*innen zu keiner Teuerung.

Die Förderung vor und nach dem 1. Juli im Überblick
Gefördert wird wie bisher ein Grundkontingent (Jahresverbrauch) von bis zu 2.900 kWh. Aber bis 30. Juni 2024 galt: Die Strompreisbremse wirkt ab 10 ct/kWh und bis max. 40 ct/kWh – die Förderung beträgt max. 30 ct/kWh. Seit 1. Juli 2024 gilt: Die Strompreisbremse wirkt ab 10 ct/kWh und bis max. 25 ct/kWh – die Förderung beträgt max. 15 ct/kWh und wird somit halbiert.

Da alle Stromtarife der LINZ AG – auch ohne Rabatte – deutlich unter 25 ct/kWh liegen, führt die Halbierung der Förderung für LINZ AG-Stromkund*innen zu keiner Teuerung.

Die LINZ AG bedankt sich für Treue und Vertrauen
Wir haben uns auch während der schwierigen letzten beiden Jahren um faire Tarife bemüht. Die einzige, moderate Tariferhöhung erfolgte am 1. Juli 2022, seither gab es keine Erhöhung – weder 2023 noch 2024“, sagt der Leiter des LINZ AG-Energievertriebs, Ing. Peter Steinberger. „Der stabil günstige Stromtarif sorgt für viel Zuspruch von langjährigen und neuen Kund*innen“, so Steinberger weiter.

Vorteilswelt bringt zusätzliche Preisvorteile
Zusätzlich profitieren Strom-Kund*innen, die zwei oder mehr Lieferverträge mit der LINZ AG haben, von den zahlreichen Preis-Vorteilen der LINZ AG Vorteilswelt mit bis zu 30 Gratisstromtagen pro Jahr (www.linzag.at/vorteilswelt).

Susanne Gillhofer Pressesprecherin LINZ AG
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