rosa Sparschwein

Halbierung der Strompreisbremse: Keine Teuerung für LINZ AG-Kund*innen

LINZ STROM Vertrieb 12.07.2024 | Die seit 1. Juli 2024 gültige Halbierung der Strompreisbremse des Bundes bringt keine Teuerung für LINZ AG-Kund*innen.

Produktschachtel LINZ STROM

Gefördert wird wie bisher ein Grundkontingent (Jahresverbrauch) von bis zu 2.900 kWh.

  • Bis 30. Juni 2024 galt: Die Strompreisbremse wirkt ab 10 ct/kWh und bis max. 40 ct/kWh – die Förderung beträgt max. 30 ct/kWh.
  • Seit 1. Juli 2024 gilt: Die Strompreisbremse wirkt ab 10 ct/kWh und bis max. 25 ct/kWh – die Förderung beträgt max. 15 ct/kWh und wird somit halbiert.

Da alle Stromtarife der LINZ AG – auch ohne Rabatte – deutlich unter 25 ct/kWh liegen, führt die Halbierung der Förderung für LINZ AG-Stromkund*innen zu keiner Teuerung. „Wir haben uns auch während der schwierigen letzten beiden Jahren um faire Tarife bemüht. Die einzige, moderate Tariferhöhung erfolgte am 1. Juli 2022, seither gab es keine Erhöhung – weder 2023 noch 2024“, sagt der Leiter des LINZ AG-Energievertriebs, Ing. Peter Steinberger.

„Der stabil günstige Stromtarif sorgt für viel Zuspruch von langjährigen sowie von neuen Kund*innen“, so Steinberger weiter.

Goldenes Smartphone mit Schriftzug Linz AG Vorteilswelt im Display

LINZ AG Vorteilswelt bringt zusätzliche Preisvorteile

Zusätzlich profitieren Strom-Kund*innen, die zwei oder mehr Lieferverträge mit der LINZ AG haben, von den Preis-Vorteilen der LINZ AG Vorteilswelt mit bis zu 30 Gratisstromtagen pro Jahr.

LINZ AG Vorteilswelt

War diese Seite hilfreich?