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Stromkostenbremse für Haushalte

LINZ STROM Vertrieb 30.11.2022 | Ab 1. Dezember 2022 greift die Stromkostenbremse für Haushalte, eine Entlastungsmaßnahme des Bundes gemäß dem Stromkostenzuschussgesetz.

Um den aktuellen Preissteigerungen bei Strom entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung eine Stromkostenbremse beschlossen. Die geförderte Jahresmenge an Strom beträgt 2.900 Kilowattstunden mit einem unteren Schwellenwert von 10 Cent pro kWh und einem oberen Schwellenwert von 40 Cent pro kWh. Haushalte erhalten also pro kWh bis zu 30 Cent Zuschuss. Der Förderzeitraum beginnt mit 1. Dezember 2022 und endet am 30. Juni 2024.

Gut zu wissen: Die Stromkostenbremse greift automatisch, Sie müssen dafür nichts tun. Der Zuschuss durch die Stromkostenbremse wird auf Ihrer Rechnung ausgewiesen.

Besuchen Sie unsere Informationsseite und erfahren Sie, wie Sie von der Stromkostenbremse profitieren werden. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten übersichtlich zusammengefasst:

Details Stromkostenbremse

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