Flüssiggasanlagen regelmäßig überprüfen lassen
LINZ STROM GAS WÄRME Bereich Erdgas 03.01.2022 | Flüssiggasanlagen in Campern und in gewerblich genutzten Fahrzeugen müssen alle zwei Jahre von einem Fachmann überprüft werden. Beide Überprüfungen nehmen wir gerne für Sie vor.
Fit für den nächsten Einsatz
Sie planen bereits Ihren nächsten Urlaub mit dem Camper oder bereiten derzeit Ihren Foodtruck für die nächste Veranstaltung vor? Denken Sie daran, Ihre Flüssiggasanlagen rechtzeitig überprüfen zu lassen.
- Flüssiggasanlagen in Campern: Sicherheitstechnische Überprüfung gemäß ÖVGW-Richtlinie G 107 und ÖNORM EN 1949
- Flüssiggasanlagen in gewerblich genutzten Fahrzeugen (z. B. Foodtrucks): Sicherheitstechnische Überprüfung gemäß ÖVGW-Richtlinie G 109
Verantwortlich ist der jeweilige Anlagenbetreiber der Flüssiggasanlage. Werden diese Vorschriften nicht eingehalten, kann dies im Schadensfall zu versicherungstechnischen Problemen führen.
Gewerblich genutzte Fahrzeuge
Bei gewerblich genutzten Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen der Gastronomie und des Schaustellergewerbes (z. B. Foodtrucks) ist die verpflichtende sicherheitstechnische Überprüfung gemäß ÖVGW-Richtlinie G 109 alle zwei Jahre durchzuführen.
Wohnwagen und Wohnmobile
Machen Sie Ihren Camper rechtzeitig fit für die nächste Urlaubsreise. Auch hier ist für die Flüssiggasanlage gemäß ÖVGW-Richtlinie G 107 und der ÖNORM EN 1949 ein Überprüfungsintervall von zwei Jahren vorgeschrieben.
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