Fernwärme Preise & Tarife
Fernwärme ist günstig!
Vielfach werden die reinen Brennstoffkosten für Öl oder Gas mit den Fernwärmekosten verglichen. Bei diesen Heizsystemen fallen aber zusätzlich Wartungs- und Instandhaltungskosten für Kessel, Brenner, Heiztherme und Regelanlagen an. Bei der Fernwärme handelt es sich um Betriebskosten, d.h. im Fernwärmepreis, amtlich geregelt, sind auch die Wartungs- und Instandhaltungskosten für die Wärmeerzeugung in der Fernwärmeübergabestation bereits enthalten.
Tarifblatt für das Stadtgebiet Linz
Gültig ab: 01.03.2024
Laut Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich zu GZ WI-2013-328469/138-Blei vom 06.02.2024 wurden die höchstzulässigen Abgabepreise für Lieferungen von Fernwärme durch die LINZ STROM GAS WÄRME GmbH für Energiedienstleistungen und Telekommunikation an ihre Kund*innen im Stadtgebiet Linz gemäß § 3 Abs 2 iVm. § 8 Abs 2 und § 10 des Preisgesetzes 1992 i.d.g.F. wie folgt festgesetzt:
Energiepreis |
exkl. 20 % USt. |
inkl. 20 % USt. |
---|---|---|
Arbeitspreis (EUR pro MWh) |
EUR 62,955 |
EUR 75,546 |
Jahresgrundpreis (EUR pro kW Anschlusswert) |
EUR 47,219 |
EUR 56,663 |
Der Arbeitspreis ist das Entgelt für die verbrauchte Wärmemenge. Für den Verrechnungsanschlusswert ist auch dann der Jahresgrundpreis zu bezahlen, wenn keine oder nur eine geringere Leistung beansprucht wurde.
Die vorgenannten Preise ändern sich nach Maßgabe des Preisbescheides der OÖ. Landesregierung.
Entgelt für die Mess- und Regeleinrichtungen: Für den erhöhten Aufwand der Wartung und Instandhaltung von Mess- und Regeleinrichtungen wird je Monat ein Pauschalbetrag von 1,5 % des Wiederbeschaffungswertes dieser Geräte eingehoben.
Eichgebühren: Die Kosten für die laut Eichgesetz derzeit alle fünf Jahre durchzuführende Nacheichung und für den erforderlichen Ein- und Ausbau der Messgeräte sind von dem*der Kund*in zu tragen.
Gültig ab: 01.03.2024
Laut Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich zu GZ WI-2013-328469/138-Blei vom 06.02.2024 wurden die höchstzulässigen Abgabepreise für Lieferungen von Fernwärme durch die LINZ STROM GAS WÄRME GmbH für Energiedienstleistungen und Telekommunikation an ihre Kund*innen im Stadtgebiet Linz gemäß § 3 Abs 2 iVm. § 8 Abs 2 und § 10 des Preisgesetzes 1992 i.d.g.F. wie folgt festgesetzt:
Energiepreis |
exkl. 20 % USt. |
inkl. 20 % USt. |
---|---|---|
Arbeitspreis (EUR pro MWh) |
EUR 74,066 |
EUR 88,879 |
Jahresgrundpreis (EUR pro kW Anschlusswert) |
EUR 55,550 |
EUR 66,660 |
Der Arbeitspreis ist das Entgelt für die verbrauchte Wärmemenge. Für den Verrechnungsanschlusswert ist auch dann der Jahresgrundpreis zu bezahlen, wenn keine oder nur eine geringere Leistung beansprucht wurde.
Die vorgenannten Preise ändern sich nach Maßgabe des Preisbescheides der OÖ. Landesregierung.
Entgelt für die Mess- und Regeleinrichtungen: Für den erhöhten Aufwand der Wartung und Instandhaltung von Mess- und Regeleinrichtungen wird je Monat ein Pauschalbetrag von 1,5 % des Wiederbeschaffungswertes dieser Geräte eingehoben.
Eichgebühren: Die Kosten für die laut Eichgesetz derzeit alle fünf Jahre durchzuführende Nacheichung und für den erforderlichen Ein- und Ausbau der Messgeräte sind von dem*der Kund*in zu tragen.
Kurzbeschreibung der Wärmekostenabrechnung für Nutzungsobjekte mit „Tarifzählern“: Die gelieferte Fernwärme wird nicht wie üblich bei Eintritt in die Wohnhausanlage, sondern – mittels eines sogenannten „Tarifzählers“ – erst in unmittelbarer Nähe vor bzw. in jenem Nutzungsobjekt (Wohnung, Geschäftslokal etc.) gemessen, in dem sie verbraucht wird. Der dort vom Tarifzähler gemessene Wärmeverbrauch wird als direkte Verrechnungsgrundlage herangezogen. Die bauphysikalisch und installationstechnisch bedingten Wärmeverbräuche vom Hauseintritt bis zum Tarifzähler (sogenannte „Verteilverluste“) sind im speziellen Wärmepreis pauschal berücksichtigt.
Gültig ab: 01.03.2024
Laut Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich zu GZ WI-2013-328469/138-Blei vom 06.02.2024 wurden die höchstzulässigen Abgabepreise für Lieferungen von Fernwärme durch die LINZ STROM GAS WÄRME GmbH für Energiedienstleistungen und Telekommunikation an ihre Kund*innen im Stadtgebiet Linz gemäß § 3 Abs 2 iVm. § 8 Abs 2 und § 10 des Preisgesetzes 1992 i.d.g.F. wie folgt festgesetzt:
1. Amtlicher Höchstpreis: |
Energiepreis exkl. 20 % USt. |
Energiepreis inkl. 20 % USt. |
---|---|---|
Arbeitspreis (EUR pro MWh) |
EUR 74,066 |
EUR 88,879 |
Jahresgrundpreis (EUR pro kW Anschlusswert) |
EUR 55,550 |
EUR 66,660 |
2. Allgemeiner Tarif: |
Energiepreis exkl. 20 % USt. |
Energiepreis inkl. 20 % USt. |
---|---|---|
Arbeitspreis (EUR pro MWh) |
EUR 62,955 |
EUR 75,546 |
Jahresgrundpreis: (EUR pro kW Anschlusswert) |
EUR 47,219 |
EUR 56,663 |
Der Arbeitspreis ist das Entgelt für die verbrauchte Wärmemenge. Für den Verrechnungsanschlusswert ist auch dann der Jahresgrundpreis zu bezahlen, wenn keine oder nur eine geringere Leistung beansprucht wurde.
Die vorgenannten Preise ändern sich nach Maßgabe des Preisbescheides der OÖ. Landesregierung.
3. Entgelt für die Mess- und Regeleinrichtungen: Für den erhöhten Aufwand der Wartung und Instandhaltung von Mess- und Regeleinrichtungen wird je Monat ein Pauschalbetrag von 1,5 % des Wiederbeschaffungswertes dieser Geräte eingehoben.
4. Eichgebühren: Die Kosten für die laut Eichgesetz derzeit alle fünf Jahre durchzuführende Nacheichung und für den erforderlichen Ein- und Ausbau der Messgeräte sind von dem*der Kund*in zu tragen.
Für die Lieferung von Fernwärme
(Auf diese Leistungen wird keine USt. berechnet. Vorbehaltlich Druckfehler und Änderungen. Gültig ab 01.05.2013)
Preise in EUR |
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Mahngebühr normaler Versand |
5,00 |
Mahngebühr eingeschriebener Versand |
7,60 |
Weiterverrechnung der Bankspesen bei Rückbelastung nach Aufwand (Weiterverrechnung 1:1) |
unterschiedlich je nach Bankinstitut |
Bearbeitungsgebühr für Rückbelastung |
0,00 |
4021 Linz
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