rosa Sparschwein

Informationen zur Stromkostenbremse

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Stromkostenbremse, einer Entlastungsmaßnahme des Bundes gemäß dem Stromkostenzuschussgesetz.

Die Stromkostenbremse erhalten natürliche Personen, die für einen Haushalts-Zählpunkt einen aufrechten Stromliefervertrag mit einem Energielieferant haben. Pro Haushalts-Zählpunkt wird maximal ein Grundkontingent von 2.900 Kilowattstunden (kWh) gefördert. Das sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushalte.

Als unterer Schwellenwert, ab dem die Stromkostenbremse greift, werden 10 Cent pro kWh angenommen, das entspricht etwa dem Vorkrisen-Niveau. Von 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024 liegt der obere Schwellenwert bei 40 Cent/kWh. Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 30 Cent/kWh. Mit der Verlängerung der Stromkostenbremse bis Ende 2024 sinkt der obere Schwellenwert ab 1. Juli 2024 auf 25 Cent/kWh, das heißt der maximale Zuschuss beträgt 15 Cent/kWh.

Die Stromkostenbremse greift automatisch, Sie müssen dafür nichts tun. Der Zuschuss durch die Stromkostenbremse wird auf Ihrer Rechnung ausgewiesen.

Nähere Informationen sowie weitere Fragen und Antworten finden Sie auf der Webseite von Oesterreichs Energie:

oesterreichsenergie.at/aktuelles/neuigkeiten/detailseite/informationen-zur-stromkostenbremse

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