Strom-FAQ
Sie haben allgemeine Fragen zu Ihrer Stromrechnung, Ihrem Tarif oder ein technisches Anliegen? Wir haben die wesentlichsten Fragen und Antworten nachfolgend für Sie zusammengefasst.
FAQ
In den FAQ (Frequently Asked Questions) geben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen. Haben Sie also Fragen zur Stromanmeldung, wie man den Zählerstand abliest oder wie die Abrechnung erfolgt, finden Sie in den FAQ hilfreiche Informationen.
Für den Netzanschluss und die Zählermontage ist der zuständige Netzbetreiber verantwortlich. Für die Einschaltung des Stromzählers ist ein gültiger Stromliefervertrag notwendig. Diesen erhalten Sie bei uns unter der Hotline 0732/3400-5000.
Wenn Sie planen umzuziehen, übermitteln Sie uns bitte rechtzeitig folgende Informationen:
- Datum Ihres Umzugs
- Adresse der Anlage, aus der Sie ausziehen, sowie die Adresse der Anlage, in die Sie einziehen
- den aktuellen Zählerstand der Anlage am Tag des Auszugs*
- den aktuellen Zählerstand der neuen Anlage am Tag des Einzugs*
Für Ihre alte Anlage erhalten Sie eine Schlussrechnung, für die neue Anlage einen neuen Stromliefervertrag.
* Sofern es sich bei Ihrem Stromzähler um einen Smart Meter und damit um ein fernauslesbares Messgerät handelt, entfällt die Bekanntgabe des Zählerstands.
Bei einem Auszug gilt eine 14-tägige Kündigungsfrist. Wir bitten Sie daher, uns mindestens 14 Tage vor Auszug Ihre Abmeldung bekannt zu geben sowie am Tag des Auszugs den Zählerstand Ihrer Anlage, sofern der Zähler nicht fernauslesbar ist. Um Ihnen die korrekte Zustellung der Schlussrechnung garantieren zu können, benötigen wir auch Ihre neue Rechnungsadresse.
Falls Sie von uns eine Online-Rechnung erhalten, informieren wir Sie per E-Mail, sobald Ihre Strom-Schlussabrechnung im Kundenportal PLUS24 zum Download bereitliegt.
Innerhalb der Bindungszeit kann nicht auf ein anderes Preismodell oder zu einem anderen Anbieter gewechselt werden. Ein Auszug ist trotzdem jederzeit möglich.
Bei einer Namensänderung wie z. B. Heirat oder Scheidung kontaktieren Sie uns bitte.
Rückwirkende Abmeldungen bei Strom als auch Gas sind nicht vorgesehen – dies gilt österreichweit und für alle Marktteilnehmer gleichermaßen. Bei einem Auszug ist eine Abmeldung bei Strom/Gas mindestens 2 Wochen im Vorhinein dem Energielieferanten und dem Netzbetreiber mitzuteilen. Eine spätere Abmeldung wird seitens zuständigem Netzbetreiber im Regelfall abgelehnt
Unser Kundenzentrum in der Wiener Straße 151, 4021 Linz ist für Sie von Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr geöffnet. Telefonisch sind wir von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 14.30 Uhr unter 0732/3400-5000 erreichbar. Sie können uns auch gerne über unser Kontaktformular oder per E-Mail an strom@linzag.at kontaktieren.
Versorgungsgebiete sind in Ablesezonen eingeteilt, in welchen die Zähler zu festgelegten Zeiten (meist einmal im Jahr) durch den zuständigen Netzbetreiber abgelesen werden..
Ja. Falls Sie keinen fernauslesbaren Zähler haben, können Sie den Zählerstand gerne telefonisch bekannt geben. Ebenso haben Sie die Möglichkeit, den Zählerstand online zu erfassen.
Jeder Stromzähler hat eine eigene Zählernummer, die direkt auf dem Zähler zu finden ist. Meist ist diese Gerätenummer oberhalb oder unterhalb eines Strichcodes als mehrstellige Nummer eingeprägt. Ihre Zählernummer finden Sie aber auch auf Ihrer letzten Stromrechnung. Die Zählernummer ist nicht zu verwechseln mit der Zählpunktbezeichnung.
Die Zählpunktbezeichnung, auch Zählpunktnummer genannt, besteht aus insgesamt 33 Zeichen, ist aus Zahlen und Buchstaben zusammengesetzt und beginnt mit AT. Diese Nummer ist jeder Stromentnahmestelle fix zugeordnet. Als eindeutige Identifizierung eines Zählpunkts ist sie daher bei allen Marktprozessen und Verträgen anzugeben.
Ein „Smart Meter“, auch intelligenter Zähler genannt, dient primär zur Messung und Speicherung des Energieverbrauches. Im Gegensatz zu einem herkömmlichen, mechanischen Ferrariszähler, welcher nur den Energieverbrauch registrieren kann, verfügt ein Smart Meter über eine Reihe neuer Funktionen auf Basis von geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen (z. B. umfangreiche Displayanzeige, Fernschaltfunktion, Erfassung von Qualitätsparametern) und über eine aktive Kommunikationsanbindung, über die der im Zähler gespeicherte Tagesverbrauchswert einmal täglich zur Zentrale des Netzbetreibers übermittelt wird.
Bei einer Erstinstallation eines Smart Meters erhalten Sie vom Netzbetreiber eine entsprechende Information. Ob ein bestehender Zähler smart ist, können Sie den Vertragsunterlagen des Netzbetreibers entnehmen bzw. direkt bei diesem telefonisch erfragen.
Eine Übersicht unserer aktuellen Tarife mit genauen Informationen finden Sie unter "Preise & Tarife".
Der Strompreis besteht aus folgenden drei Komponenten:
- Energieanteil
- Netzanteil
- Staatliche Abgaben
Als Stromlieferant hat LINZ STROM Vertrieb nur die Hoheit über die Energiekosten. Die Netzkosten und Abgaben sind staatlich verordnet.
Ein Strompreismodell besteht meistens aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis. Der Energie-Arbeitspreis ist das Entgelt für Ihre verbrauchte Strommenge exklusive Netzkosten, Steuern, Gebühren und Abgaben. Die letztgültigen Preise finden Sie auf dem jeweils aktuellen Preisblatt Ihres Preismodells.
Der Energie-Grundpreis ist eine verbrauchsunabhängige Preiskomponente exklusive Netzkosten, Steuern, Gebühren und Abgaben. Diese Pauschale ist auch bei Nichtbenützung der Anlage zu bezahlen, solange die Anlage nicht abgemeldet wurde. Die letztgültigen Preise finden Sie auf dem jeweils aktuellen Preisblatt Ihres Tarifs.
Die Abrechnung erfolgt in Euro pro Jahr und scheint als eigene Position auf der Stromrechnung auf.
Der Begriff Kilowattstunde (kWh) bezeichnet die Einheit von Arbeit bzw. der Energie, mit der der Stromverbrauch gemessen wird.
Beispiel: Ein Staubsauger mit 1.000 Watt verbraucht in einer Stunde 1.000 Watt-Stunden Strom, was genau einer Kilowattstunde (1 kWh) entspricht.
Der atomstromfreie „Regionalstrom“ besteht aus Energie, die in oberösterreichischen Kraftwerken erzeugt wurde, sowie aus der gesetzlichen Ökostrom Pflichtzuweisung (OeMAG) von österreichischen Ökostromanlagen. Hocheffiziente Kraftwerke liefern den Hauptteil dieser Energie nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung.
LINZ STROM Vertrieb muss wie jedes Unternehmen in Österreich, das Kund*innen mit Strom beliefert, die genaue Zusammensetzung der gesamten abgegebenen Strommengen angeben. Der Versorgermix setzt sich aus erneuerbarer Energie und Energie aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zusammen. Eine genaue Auflistung finden Sie auf den Preisblättern auf unserer Website und in Ihrer Strom-Jahresabrechnung.
Von E-Mobilität über Photovoltaik-Überschusseinspeisung bis hin zum Wättchen-EnergieSparbuch für Kinder: Eine Übersicht über unsere aktuellen Zusatzleistungen finden Sie unter www.linzag.at/strom.
Eine Übersicht über unsere Aktionen und Förderungen finden Sie unter Aktionen & Förderungen.
Nutzen auch Sie die vielen Vorteile mit dem LINZ AG-Kundenportal PLUS24. Mithilfe unserer Premium Services können Sie unter anderem auf Onlinerechnung umstellen, Ihre Bankverbindung ändern oder Ihre Verbrauchsdaten analysieren. www.linzag.at/plus24
Sie erhalten von uns eine Gesamtrechnung, d.h. die Rechnung umfasst die Energiekosten, Netzkosten sowie Steuern und Abgaben. Sie haben somit die gesamten Stromkosten auf einer Rechnung zusammengefasst.
Änderungen von Steuern, Abgaben und Netzgebühren haben keinen Einfluss auf die Energiekosten. Kommt es während des Abrechnungszeitraumes zu einer Änderung, können Sie dies auf Ihrer Stromrechnung einfach nachvollziehen. Die Zeiträume mit den jeweils gültigen Preisen sind als eigene Position angeführt.
Diese Kostenfaktoren werden von uns als Energielieferant im Zuge der Gesamtrechnung lediglich eingehoben und an den Netzbetreiber weitergeleitet.
Sie haben Fragen zu Ihrer Strom-Jahresabrechnung? Auf unserer Homepage haben wir die wesentlichen Informationen auf dem Übersichtsblatt und dem Detailblatt Ihrer Rechnung für Sie zusammengefasst. Rechnungserklärung ansehen
Sie erhalten üblicherweise einmal jährlich eine Stromrechnung von uns. Für die Zählerablesung ist der Netzbetreiber zuständig. Aufgrund Ihres Wohnorts sind Sie einer konkreten Ablesezone zugeteilt und erhalten immer in dem dafür vorgesehenen Monat Ihre Rechnung.
Um die Rechnung erstellen zu können, benötigen wir Ihren Stromverbrauch. Diesen ermittelt der zuständige Netzbetreiber.
Die Ersteinstufung erfolgt auf Basis eines prognostizierten Gesamtverbrauchs. Der Teilbetrag wird mit der ersten und in weiterer Folge nächsten Strom-Jahresrechnung rechnerisch anhand Ihres Jahresstromverbrauchs und den Strompreisen entsprechend angepasst.
Sie können Ihren Teilbetrag anpassen lassen bzw. ihn selbst im Kundenportal PLUS24 ändern.
Alle geleisteten Teilbeträge sind in Ihrer Jahresabrechnung genau angeführt. Eventuell zu viel bezahlte Beträge werden auf der Strom-Jahresabrechnung als Guthaben gegengerechnet. Zu wenig bezahlte Beträge werden als Forderung in Rechnungen gestellt.
Wenn wir Ihre Bankdaten im System gespeichert haben, wird Ihr Guthaben abzüglich des ersten Teilbetrags automatisch auf Ihr Konto überwiesen. Falls wir keine Bankdaten im System haben, bitten wir um schriftliche Bekanntgabe Ihrer Bankverbindung. Andernfalls werden mit dem Guthaben offene Posten ausgeglichen.
Der neue Teilbetrag wird rechnerisch anhand Ihrer letzten Jahresrechnung ermittelt. Haben sich Ihr Jahresstromverbrauch oder die Strompreise geändert, wird der Teilbetrag an die neuen Parameter angepasst.
Die monatlichen Teilbeträge sind im Nachhinein zu bezahlen und sind jeweils frühestens am 4. Tag des Folgemonats fällig.
Im Abschlagsplan ist ersichtlich, welche Zahlungen in Form von monatlichen Teilbeträgen zu welchen Zeitpunkten bis zur nächsten Rechnungslegung fällig sind.
Den ersten Abschlagsplan finden Sie auf dem Begrüßungsschreiben. Für das Folgejahr ist der aktuelle Abschlagsplan jeweils auf Ihrer Jahresrechnung angedruckt.
Gratisstromtage werden ausschließlich auf die Energie-Arbeitspreise der jeweiligen Preismodelle für einen Abrechnungszeitraum von 12 Monaten gewährt. Abweichende Zeiträume werden aliquot berücksichtigt.
Der Wert der Gratisstromtage (=Rabatt) errechnet sich anhand dieser Formel: Energie-Arbeitspreis des jeweiligen Preismodells x Verbrauch / 365 x Gratisstromtage
Bei Umstellung auf Online-Rechnung wird die Stromrechnung nicht per Post zugestellt, sondern steht im Kundenportal PLUS24 als PDF zum Download zur Verfügung. Sobald eine neue Rechnung verfügbar ist, erhalten Sie eine E-Mail mit dem entsprechenden Hinweis.
Sie haben sich bereits als Kund*in im Kundenportals PLUS24 registriert? Wunderbar! So können Sie jederzeit selbst unter den Premium Services auf eine Online-Rechnung umstellen. Sie haben Ihre Rechnungen damit immer griffbereit und leisten darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.
Kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice, dieser wird Ihnen ein SEPA-Lastschriftmandats-Formular zukommen lassen.
Tipp: Sie können dies auch einfach und bequem online im Kundenportal PLUS24 erledigen. Wechseln Sie dazu in die Premium Services und wählen Sie den Menüpunkt "Bankverbindung“ aus.
Durch das SEPA-Lastschriftmandat wird der*die Zahlungsempfänger*in ermächtigt, fällige Rechnungsbeträge von dem*der Zahlungspflichtigen einzuziehen. Gleichzeitig wird auch die Bank des*der Zahlungspflichtigen mit der Einlösung der Lastschrift beauftragt.
Bitte kontaktieren Sie für eine Änderung Ihrer Bankdaten unseren Kundenservice. Diese Änderung können Sie auch gerne selbst im Kundenportal PLUS24 in den Premium Services unter dem Menüpunkt "Bankverbindung“ vornehmen.
LINZ ÖKO-Energievertrieb ist eine 100%ige Tochter der LINZ STROM Vertrieb GmbH & Co KG und wurde im Dezember 2006 gegründet.
Naturstrom, als eingetragene Marke und Produkt von LINZ ÖKO-Energievertrieb, schöpft seine Kraft zu 100 % aus natürlichen, regenerierbaren Energiequellen wie Windkraft, Sonnenlicht, Kleinwasserkraft und Biomasse.
Überwiegend aus Wasserkraft (Kleinwasserkraft), aber auch aus Windenergie, Biomasse fest, Biogas und sonstigen erneuerbaren Energieträgern. Die neue Stromzusammensetzung wird jedes Jahr im Jänner online auf www.linzag.at/strom bekannt gegeben.
Die Stromaufbringung vom LINZ ÖKO-Energievertrieb ist garantiert 100 % atomstromfrei.
LINZ ÖKO-Energievertrieb bezieht den Ökostrom von den LINZ AG-Erzeugungsanlagen sowie von privaten Photovoltaikanlagen. Eigene Kraftwerke besitzt LINZ ÖKO-Energievertrieb nicht.
Um die von der EU und der Regierung beschlossenen Klima- und Umweltziele erreichen zu können, muss der Ökostromanteil in Österreich kontinuierlich steigen. Die gesamten Regelungen dazu sind im Ökostromgesetz abgebildet. Dieses Gesetz schafft die notwendigen Rahmenbedingungen für die Erzeugung und Vermarktung von Ökostrom.
Es gibt jeweils für Privat- und Businesskund*innen einen passenden Tarif. Die aktuellen Tarife finden Sie wie folgt:
Die Energielieferverträge für Naturstrom sind genauso online abschließbar und im Kundenportal PLUS24 ersichtlich wie jene von LINZ STROM Vertrieb.
Folgende Daten sind für die Anmeldung erforderlich: Name, Adresse, Zählpunktnummer.
Für alle Fragen rund um das Produkt Naturstrom wurde eine eigene Service-Hotline eingerichtet. Sie erreichen uns telefonisch unter 0732/3400-5050, per Fax unter 0732/3400-5009 oder per E-Mail naturstrom@linzag.at.
Bitte schicken Sie den unterschriebenen Energieliefervertrag an LINZ ÖKO-Energievertriebs GmbH, Wiener Straße 151, Postfach 5009, 4021 Linz. Der Wechsel wird dann von uns abgewickelt. Es entstehen daraus keine Kosten für Sie.
Nein. Die Zähler in Ihrem Haus bleiben unverändert. Zusätzliche Zähler werden nicht benötigt. Es sind keinerlei bauliche Maßnahmen nötig.
Nein, es muss auch die Hauptanlage mit Naturstrom betrieben werden.
Ja, das ist möglich, da Bezugs- und Erzeugungsanlage getrennte Zähler haben.
Ja, der Netzbetreiber ändert sich nicht.
Nein, Sie erhalten eine Gesamtrechnung, welche die Energie- und Netzkosten sowie Steuern und Abgaben enthält.
Nein. Derzeit sind keine Smart Meter-Stromtarife bei LINZ ÖKO-Energievertrieb verfügbar. Falls Sie Interesse an Smart Meter-Stromtarifen haben, kontaktieren Sie bitte den Kundenservice von LINZ STROM Vertrieb telefonisch unter 0732/3400-5000 oder per E-Mail an strom@linzag.at.
Kontaktieren Sie hierfür bitte unseren Kundenservice telefonisch unter 0732/3400-5050 oder per E-Mail an naturstrom@linzag.at.
Rechtliche Informationen
Im Falle einer Beschwerde kann sich der*die Kund*in an die Beschwerdestelle von LINZ STROM Vertrieb (0732/3400-5000 oder strom@linzag.at) wenden.
Sollte in einer Streitigkeit keine Einigung erzielt werden, kann sich der*die Verbrauchende an die Streitschlichtungsstelle der E-Control (Energie-Control Austria, Schlichtungsstelle, Rudolfsplatz 13a, 1010 Wien) wenden.
Ein Streitschlichtungsantrag kann schriftlich (Post oder Fax: 01/24724-90) oder per E-Mail (schlichtungsstelle@e-control.at) bei der Schlichtungsstelle eingebracht werden. Dem Streitschlichtungsantrag sind alle nötigen Unterlagen zur Beurteilung des Sachverhaltes beizulegen.
Veröffentlichung wichtiger Informationen gemäß EU-Verordnung Nr. 1227/2011
Die LINZ STROM Vertrieb GmbH & Co KG ist Marktteilnehmerin gemäß der EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandels (REMIT = Regulation on wholesale Energy Market Integrity and Transparency).
Die der LINZ STROM Vertrieb GmbH & Co KG vorliegenden Informationen gemäß Artikel 4, Absatz 1 REMIT in Bezug auf LINZ STROM Vertrieb werden an dieser Stelle veröffentlicht.
Sofern keine Einträge vorhanden sind, bestand kein entsprechender veröffentlichungspflichtiger Sachverhalt.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Vertragsdauer, Bedingungen für eine Verlängerung und Beendigung der Leistungen und des Vertragsverhältnisses
Regelungen zu Vertragsdauer, Verlängerung und Beendigung der Leistungen finden Sie in den aktuell gültigen Allgemeinen Lieferbedingungen (PDF, 125 kB) und in Ihrem Vertrag. Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, ist der Energieliefervertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die ordentliche Kündigung von Haushalten und Kleinunternehmern gegenüber dem Lieferanten ist in diesem Fall unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen möglich.
Rechte der Energieverbraucher*innen
Die maßgeblichen Vorschriften über die Rechte der Energieverbraucher*innen werden von der Europäischen Kommission festgelegt, insbesondere in Artikel 3 und in Anhang I der Richtlinie 2009/72/EG.
Informationen über die Rechte der Endverbraucher*innen gemäß § 81b
Sofern Sie keinen Lastprofilzähler besitzen und Ihr Verbrauch nicht mithilfe eines intelligenten Messgeräts gemessen wird, haben Sie das Recht auf eine detaillierte, klare und verständliche Verbrauchs- und Stromkosteninformation. Diese steht Ihnen nach erfolgter Registrierung im Kundenportal PLUS24 zur Verfügung.
Entschädigungs- und Erstattungsleistungen
Hinsichtlich etwaiger Entschädigungs- und Erstattungsleistungen bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Leistungsqualität, einschließlich fehlerhafter und verspäteter Abrechnung, gelten die allgemeinen schadenersatzrechtlichen Vorschriften.
Im Falle einer Beschwerde kann sich der*die Kund*in an die Beschwerdestelle von LINZ ÖKO-Energievertrieb (0732/3400-5050 oder naturstrom@linzag.at) wenden.
Sollte in einer Streitigkeit keine Einigung erzielt werden, kann sich der*die Verbrauchende an die Streitschlichtungsstelle der E-Control (Energie-Control Austria, Schlichtungsstelle, Rudolfsplatz 13a, 1010 Wien) wenden.
Ein Streitschlichtungsantrag kann schriftlich (Post oder Fax: 01/24724-90) oder per E-Mail (schlichtungsstelle@e-control.at) bei der Schlichtungsstelle eingebracht werden. Dem Streitschlichtungsantrag sind alle nötigen Unterlagen zur Beurteilung des Sachverhaltes beizulegen.
Veröffentlichung wichtiger Informationen gemäß EU-Verordnung Nr. 1227/2011
Die der LINZ ÖKO-Energievertriebs GmbH ist Marktteilnehmerin gemäß der EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandels (REMIT = Regulation on wholesale Energy Market Integrity and Transparency).
Die der LINZ ÖKO-Energievertriebs GmbH vorliegenden Informationen gemäß Artikel 4, Absatz 1 REMIT in Bezug auf der LINZ ÖKO-Energievertriebs GmbH werden an dieser Stelle veröffentlicht.
Sofern keine Einträge vorhanden sind, bestand kein entsprechender veröffentlichungspflichtiger Sachverhalt.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Vertragsdauer, Bedingungen für eine Verlängerung und Beendigung der Leistungen und des Vertragsverhältnisses
Regelungen zu Vertragsdauer, Verlängerung und Beendigung der Leistungen finden Sie in den aktuell gültigen Allgemeinen Lieferbedingungen (PDF, 177 kB) und in Ihrem Vertrag. Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, ist der Energieliefervertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die ordentliche Kündigung von Haushalten und Kleinunternehmern gegenüber dem Lieferanten ist in diesem Fall unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen möglich.
Rechte der Energieverbraucher*innen
Die maßgeblichen Vorschriften über die Rechte der Energieverbraucher*innen werden von der Europäischen Kommission festgelegt, insbesondere in Artikel 3 und in Anhang I der Richtlinie 2009/72/EG.
Informationen über die Rechte der Endverbraucher*innen gemäß § 81b
Sofern Sie keinen Lastprofilzähler besitzen und Ihr Verbrauch nicht mithilfe eines intelligenten Messgeräts gemessen wird, haben Sie das Recht auf eine detaillierte, klare und verständliche Verbrauchs- und Stromkosteninformation. Diese steht Ihnen nach erfolgter Registrierung im Kundenportal PLUS24 zur Verfügung.
Entschädigungs- und Erstattungsleistungen
Hinsichtlich etwaiger Entschädigungs- und Erstattungsleistungen bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Leistungsqualität, einschließlich fehlerhafter und verspäteter Abrechnung, gelten die allgemeinen schadenersatzrechtlichen Vorschriften.
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