G10/G K71-Überprüfung von Gasanlagen
Eine regelmäßige Überprüfung der Gasanlagen erhält den Wirkungsgrad, optimiert die Lebensdauer der Anlagen und gewährleistet größtmögliche Sicherheit. Der Gesetzgeber schreibt eine Überprüfung der Gasanlagen gemäß ÖVGW-Richtlinie G10/G K71 vor. Im Zuge dessen wird die Sicherheit Ihrer Gas-Innenanlagen überprüft.
Hinweis: Die G10/G K71-Überprüfung Ihrer Gasinnenanlagen ersetzt nicht die regelmäßige Wartung Ihres Gasgeräts! Mehr erfahren
Für die sicherheitstechnische G10/G K71-Überprüfung Ihrer Gas-Innenanlagen müssen folgende Überprüfungsintervalle eingehalten werden:
- Die G10/G K71-Überprüfung muss alle 12 Jahre durchgeführt werden.
- Bei Flüssiggasanlagen ist die Überprüfung alle 6 Jahre vorzunehmen.
Die Verfügungsberechtigten (meist Hauseigentümer*in oder Wohnungsmieter*in) sind dem Gesetzgeber gegenüber für die Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich. Werden die gesetzlichen Verordnungen nicht eingehalten, übernimmt die Versicherung keine daraus entstehenden Schäden. Damit drohen rechtliche Konsequenzen aufgrund nicht behobener Mängel.
Leistungsumfang
Im Rahmen der G10/G K71-Überprüfung wird von der LINZ STROM GAS WÄRME GmbH die Sicherheit Ihrer Gas-Innenanlagen überprüft. Die Überprüfung umfasst folgende Services:
- Augenscheinliche Überprüfung der Gasgeräte
- Dichtheitsprüfung der Gas-Inneninstallation
- Funktionsprüfung der Geräte und Absaugventilatoren
- Kontrolle der baulichen Veränderungen seit der Erstabnahme (Verbrennungsluft)
- Prüfbefund mit ev. Mängel und Behebungsfristen
- Terminaviso betreffend der nächsten Prüfungsintervalle
Weitere Informationen finden Sie in unserem Folder: G10-/G K71-Überprüfung von Gasanlagen (PDF, 784 kB)
Weitere gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungen
Neben der G10/G K71-Überprüfung für Gasanlagen schreibt der Gesetzgeber noch weitere Überprüfungen vor.
4021 Linz
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