Erdgasgriller mit Grillgut darauf

Erdgas-FAQ

Sie haben Fragen zu Ihrem Erdgastarif, zur Rechnung oder suchen eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe? Wir haben die wesentlichsten Fragen und Antworten nachfolgend für Sie zusammengefasst.

FAQ

In den FAQ (Frequently Asked Questions) geben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen. Haben Sie beispielsweise Fragen zur Erdgasanmeldung, zur Erfassung des Zählerstands oder zur Rechnung, finden Sie in den FAQ nützliche Informationen.

1. WARTUNG des Gasgeräts

Denken Sie rechtzeitig vor Beginn der Heizsaison an die Wartung des Gasgeräts durch die Fachkraft. Ein regelmäßig durchgeführter Geräteservice sorgt für einen reibungslosen Betrieb, erhält den Wirkungsgrad und optimiert die Lebensdauer Ihrer Gastherme. Die Wartung ist gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt durch den*die Installateur*in oder den Werkskundendienst des Herstellers. Das vom Hersteller vorgegebene Wartungsintervall liegt üblicherweise zwischen ein und zwei Jahren. Diese Überprüfungen gewährleisten die Funktionalität, Effizienz und Sicherheit Ihrer Gasanlage und reduzieren die Umweltbelastung beim Heizen. Tipp: Viele Installateur*innen bieten auch ein Wartungsservice an. Dafür nützliche Links: unsere Erdgas-Partnerinstallateure (PDF, 82 kB) und die Wirtschaftskammer.

2. ÜBERPRÜFUNG der Anlage

Ihre Gasanlage ist alle 12 Jahre einer G10-/G K71-Überprüfung zu unterziehen. Dabei erfolgt eine sicherheitstechnische Überprüfung der Gas-Innenanlagen. Alle ein bis drei Jahre ist zudem eine wiederkehrende Überprüfung gemäß § 25 (1) Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz vorgeschrieben, bei der im Rahmen einer Abgasmessung die Einhaltung von Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften kontrolliert wird. Das genaue Prüfintervall wird durch die Nennwärmeleistung Ihres Geräts bestimmt. Diese Überprüfungen gewährleisten die Sicherheit Ihrer Gasanlage.
Die Spezialist*innen der LINZ STROM GAS WÄRME GmbH führen diese gerne für Sie durch.

3. MASSNAHMEN bei baulichen Veränderungen

Sie planen den Einbau neuer Rollläden, den Tausch oder die nachträgliche Abdichtung Ihrer Fenster und Türen, oder den Einbau neuer Absaugventilatoren im Bad und WC? Bei derartigen baulichen Veränderungen in Ihrem Wohnobjekt muss bei einem raumluftabhängigen Gasgerät* die Verbrennungsluftversorgung von einem*einer Rauchfangkehrer*in überprüft werden.
*Gerät der Bauart B, welches die Luft aus dem Aufstellraum bezieht.

4. OPTIMIERUNG der Heizungssteuerung

Ihre Gasheizung läuft auf Hochtouren? Lassen Sie die Heizungssteuerung bereits bei der Inbetriebnahme von der Fachkraft optimieren. Diese überprüft und optimiert unter anderem die Steuerung der Warmwasserheizung (Pumpen, Ventile, Klappen etc.), kontrolliert die Thermostatventile und tauscht diese gegebenenfalls aus. Denken Sie auch an eine Nachtabsenkung Ihrer Heizung, denn diese schont Ihre Geldbörse und die Umwelt.

5. REINIGUNG des Heizsystems

Schlagen Sie bezüglich der Reinigung Ihrer Gastherme in der Gebrauchsanweisung nach und reinigen Sie nur die Oberflächen.

Achtung: Es dürfen keine entflammbaren Reinigungsmittel verwendet werden. Das Innenleben der Gastherme obliegt der Fachkraft und wird im Zuge der Wartung und Überprüfung kontrolliert und auch gereinigt.

Auch die Heizkörper sollten in regelmäßigen Abständen vom Staub befreit werden. Verwenden Sie hierfür eine Lamellenbürste, oder nehmen Sie das Lüftungsgitter bzw. die Abdeckklappe ab.

Für den Netzanschluss und die Zählermontage ist der zuständige Netzbetreiber verantwortlich. Für die Einschaltung des Erdgaszählers ist ein gültiger Erdgasliefervertrag notwendig. Diesen erhalten Sie bei uns unter der Hotline 0732/3400-8000.

Wenn Sie planen umzuziehen, übermitteln Sie uns bitte rechtzeitig folgende Informationen:

  • Datum Ihres Umzugs
  • Adresse der Anlage, aus der Sie ausziehen, sowie die Adresse der Anlage, in die Sie einziehen
  • den aktuellen Zählerstand der Anlage am Tag des Auszugs
  • den aktuellen Zählerstand der neuen Anlage am Tag des Einzugs

Für Ihre alte Anlage erhalten Sie eine Schlussrechnung, für die neue Anlage einen neuen Erdgasliefervertrag.

Bei einem Auszug gilt eine 14-tägige Kündigungsfrist. Wir bitten Sie daher, uns mindestens 14 Tage vor Auszug Ihre Abmeldung bekanntzugeben sowie am Tag des Auszugs den Zählerstand Ihrer Anlage. Um Ihnen die korrekte Zustellung der Schlussrechnung garantieren zu können, benötigen wir auch Ihre neue Rechnungsadresse.

Falls Sie von uns eine Online-Rechnung erhalten, informieren wir Sie per E-Mail, sobald Ihre Erdgas-Schlussabrechnung im Kundenportal PLUS24 zum Download bereitliegt.

Innerhalb der Bindungszeit kann nicht auf ein anderes Preismodell oder zu einem anderen Anbieter gewechselt werden. Ein Auszug ist trotzdem jederzeit möglich.

Bei einer Namensänderung wie z. B. Heirat oder Scheidung kontaktieren Sie uns bitte.

Unser Kundenzentrum in der Wiener Straße 151, 4021 Linz ist für Sie von Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr geöffnet. Telefonisch sind wir von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 14:30 Uhr unter 0732/3400-8000 erreichbar. Sie können uns auch gerne über unser Kontaktformular oder per E-Mail an erdgas@linzag.at kontaktieren.

Versorgungsgebiete sind in Ablesezonen eingeteilt, in welchen die Zähler zu festgelegten Zeiten (meist einmal im Jahr) durch den zuständigen Netzbetreiber abgelesen werden.

Jeder Erdgaszähler hat eine eigene Zählernummer, die direkt auf dem Zähler zu finden ist. Meist ist diese Gerätenummer oberhalb oder unterhalb eines Strichcodes als mehrstellige Nummer eingeprägt. Ihre Zählernummer finden Sie aber auch auf Ihrer letzten Erdgasrechnung. Die Zählernummer ist nicht zu verwechseln mit der Zählpunktbezeichnung.

Die Zählpunktbezeichnung, auch Zählpunktnummer genannt, besteht aus insgesamt 33 Zeichen, ist aus Zahlen und Buchstaben zusammengesetzt und beginnt mit AT. Diese Nummer ist jeder Gasentnahmestelle fix zugeordnet. Als eindeutige Identifizierung eines Zählpunkts ist sie daher bei allen Marktprozessen und Verträgen anzugeben.

Eine Übersicht unserer aktuellen Preismodelle mit genauen Informationen finden Sie unter "Preise & Tarife".

Der Erdgaspreis besteht aus folgenden drei Komponenten:

  • Energieanteil
  • Netzanteil
  • Staatliche Abgaben

Als Erdgaslieferant hat LINZ GAS Vertrieb nur die Hoheit über die Energiekosten. Die Netzkosten und Abgaben sind staatlich verordnet.

Ein Erdgaspreismodell besteht meistens aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis. Der Energie-Arbeitspreis ist das Entgelt für Ihre verbrauchte Erdgasmenge exklusive Netzkosten, Steuern, Gebühren und Abgaben. Die letztgültigen Preise finden Sie auf dem jeweils aktuellen Preisblatt Ihres Preismodells.

Der Energie-Grundpreis ist eine verbrauchsunabhängige Preiskomponente exklusive Netzkosten, Steuern, Gebühren und Abgaben. Diese Pauschale ist auch bei Nichtbenützung der Anlage zu bezahlen, solange die Anlage nicht abgemeldet wurde. Die letztgültigen Preise finden Sie auf dem jeweils aktuellen Preisblatt Ihres Preismodells.

Der Begriff Kilowattstunde (kWh) bezeichnet die Einheit von Arbeit bzw. der Energie. Aufgrund der geltenden Rechtslage wird die gelieferte Erdgasmenge in kWh abgerechnet.

Die messtechnische Erfassung Ihres Erdgasverbrauchs erfolgt mittels eines Gaszählers in Betriebskubikmetern (Bm³). Die Verrechnung Ihres Erdgasverbrauchs erfolgt jedoch in Kilowattstunden (kWh). Damit wird der Energiegehalt Ihres Erdgasverbrauchs abgerechnet.

Der Energiegehalt Ihres Erdgasverbrauchs wird in Kilowattstunden abgerechnet, da sich dadurch die Möglichkeit eines Vergleichs zu anderen Energiequellen ergibt.

Die Umrechnung erfolgt in zwei Schritten: Zunächst wird Ihr Erdgasverbrauch von Betriebskubikmeter (Bm³) auf Normkubikmeter (Nm³) umgerechnet. Wesentlich sind hier die geografische Höhe Ihrer Abnahmestelle und der Zählereinbauort (Innen- oder Außenmontage). Diese Faktoren werden mit der „Zustandszahl“ in der Umrechnung berücksichtigt. Der Faktor zur anschließenden Umrechnung von Normkubikmeter auf kWh wird als Verrechnungsbrennwert bezeichnet. Dieser ist in § 10 Z 3 der Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung (Novelle 2017) festgelegt und drückt die Qualität des Erdgases aus.

Die Umrechnungsformel lautet somit: Kilowattstunden (kWh) = Betriebskubikmeter x Zustandszahl x Verrechnungsbrennwert

Der Umrechnungsfaktor ergibt sich aus der Zustandszahl multipliziert mit dem Verrechnungsbrennwert.

Nutzen auch Sie die vielen Vorteile mit dem LINZ AG-Kundenportal PLUS24. Mithilfe unserer Premium Services können Sie unter anderem auf Onlinerechnung umstellen, Ihre Bankverbindung ändern oder Ihre Verbrauchsdaten analysieren. www.linzag.at/plus24

Sie erhalten von uns eine Gesamtrechnung, d.h. die Rechnung umfasst die Energiekosten, Netzkosten und Steuern und Abgaben. Sie haben somit die gesamten Erdgaskosten auf einer Rechnung zusammengefasst.

Änderungen von Steuern, Abgaben und Netzgebühren haben keinen Einfluss auf die Energiekosten. Kommt es während des Abrechnungszeitraumes zu einer Änderung, können Sie dies auf Ihrer Erdgasrechnung einfach nachvollziehen. Die Zeiträume mit den jeweils gültigen Preisen sind als eigene Position angeführt.

Diese Kostenfaktoren werden von uns als Energielieferant im Zuge der Gesamtrechnung lediglich eingehoben und an den Netzbetreiber weitergeleitet.

Sie haben Fragen zu Ihrer Erdgas-Jahresabrechnung? Auf unserer Homepage haben wir die wesentlichen Informationen auf dem Übersichtsblatt und dem Detailblatt Ihrer Rechnung für Sie zusammengefasst. Rechnungserklärung ansehen

Darüber hinaus erfahren Sie in unserem Erklärvideo von Otto alles Wesentliche zu Ihrer Erdgasrechnung. zum Erklärvideo

Sie erhalten üblicherweise einmal jährlich eine Erdgasrechnung von uns. Für deren Zählerablesung ist der Netzbetreiber zuständig. Je nachdem wo Sie wohnen, sind Sie einer Ablesezone zugehörig und erhalten immer in dem dafür vorgesehenen Monat Ihre Rechnung.

Um die Rechnung erstellen zu können, benötigen wir Ihren Erdgasverbrauch. Diesen ermittelt der zuständige Netzbetreiber.

Die Ersteinstufung erfolgt auf Basis eines prognostizierten Gesamtverbrauchs. Der Teilbetrag wird mit der ersten und in weiterer Folge nächsten Jahreserdgasrechnung rechnerisch anhand Ihres Jahreserdgasverbrauchs und den Erdgaspreisen entsprechend angepasst.

Sie können Ihren Teilbetrag anpassen lassen bzw. ihn selbst im Kundenportal PLUS24 ändern.

Alle geleisteten Teilbeträge sind in Ihrer Jahresabrechnung genau angeführt. Eventuell zu viel bezahlte Beträge werden auf der Erdgas-Jahresabrechnung als Guthaben gegengerechnet. Zu wenig bezahlte Beträge werden als Forderung in Rechnungen gestellt.

Wenn wir Ihre Bankdaten im System gespeichert haben, wird Ihr Guthaben, abzüglich des ersten Teilbetrags automatisch auf Ihr Konto überwiesen. Falls wir keine Bankdaten im System haben, bitten wir um schriftliche Bekanntgabe Ihrer Bankverbindung. Andernfalls werden mit dem Guthaben offene Posten ausgeglichen.

Der neue Teilbetrag wird rechnerisch anhand Ihrer letzten Jahresrechnung ermittelt. Haben sich Ihr Jahreserdgasverbrauch oder die Erdgaspreise geändert, wird der Teilbetrag an die neuen Parameter angepasst.

Die monatlichen Teilbeträge sind im Nachhinein zu bezahlen und sind jeweils frühestens am 4. Tag des Folgemonats fällig.

Im Abschlagsplan ist ersichtlich, welche Zahlungen in Form von monatlichen Teilbeträgen zu welchen Zeitpunkten bis zur nächsten Rechnungslegung fällig sind.

Den ersten Abschlagsplan finden Sie auf dem Begrüßungsschreiben. Für das Folgejahr ist der aktuelle Abschlagsplan jeweils auf Ihrer Jahresrechnung angedruckt.

Gratisgastage werden ausschließlich auf die Energie-Arbeitspreise der jeweiligen Preismodelle für einen Abrechnungszeitraum von 12 Monaten gewährt. Abweichende Zeiträume werden aliquot berücksichtigt.

Der Wert der Gratisgastage (=Rabatt) errechnet sich anhand dieser Formel: Energie-Arbeitspreis des jeweiligen Preismodells x Verbrauch / 365 x Gratisgastage

Bei Umstellung auf Online-Rechnung wird die Erdgasrechnung nicht per Post zugestellt, sondern steht im Kundenportal PLUS24 als PDF zum Download zur Verfügung. Sobald eine neue Rechnung verfügbar ist, erhalten Sie eine E-Mail mit dem entsprechenden Hinweis.

Sie haben sich bereits als Kund*in im Kundenportals PLUS24 registriert? Wunderbar! So können Sie jederzeit selbst unter den Premium Services auf eine Online-Rechnung umstellen. Sie haben Ihre Rechnungen damit immer griffbereit und leisten darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.

Kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice, dieser wird Ihnen ein SEPA-Lastschriftmandats-Formular zukommen lassen.

Tipp: Sie können dies auch einfach und bequem online im Kundenportal PLUS24 erledigen. Wechseln Sie dazu in die Premium Services und wählen Sie den Menüpunkt "Bankverbindung“ aus.

Durch das SEPA-Lastschriftmandat wird der*die Zahlungsempfänger*in ermächtigt, fällige Rechnungsbeträge von dem*der Zahlungspflichtigen einzuziehen. Gleichzeitig wird auch die Bank des*der Zahlungspflichtigen mit der Einlösung der Lastschrift beauftragt.

Bitte kontaktieren Sie für eine Änderung Ihrer Bankdaten unseren Kundenservice. Diese Änderung können Sie auch gerne selbst im Kundenportal PLUS24 in den Premium Services unter dem Menüpunkt "Bankverbindung“ vornehmen.

Einzelnen Monaten im Gasverbrauchszeitraum werden prozentuell bestimmte Anteile am Gesamtgasverbrauch eines Normjahres unter Berücksichtigung des zugehörigen Lastprofils zugeordnet.

Zur Ermittlung von Verbrauchswerten wird einzelnen Kundengruppen (z. B. Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Gewerbe, Warmwasserbereiter, Heizer, Heizung und Warmwasserbereiter) temperaturzonenabhängig ein Durchschnittsgasverbrauch zugeordnet. Für die Erdgas-Jahresabrechnung (Abrechnungszeitraum 365 Tage) werden unabhängig von der Verbrauchskurve zwölf gleich hohe monatliche Teilbeträge vorgeschrieben.

Die Heizgradtage (auch Gradtagzahl genannt) werden zur Berechnung des Wärmebedarfs eines Gebäudes herangezogen. Sie beschreiben den Zusammenhang zwischen Raumtemperatur und Außenlufttemperatur für die Heiztage eines Bemessungszeitraums. Somit sind sie ein Hilfsmittel zur Bestimmung der Heizkosten und des Heizstoffbedarfs. Es wird also an jedem Tag der Heizperiode die Differenz zwischen Raumlufttemperatur und mittlerer Tagesaußentemperatur gebildet. Diese Differenzen werden dann für jeden Tag der Heizperiode aufsummiert.

Je höher der Wert der Heizgradtage, desto kälter war es in diesem Jahr während der Heizperiode. Bei LINZ GAS Vertrieb wird eine Heizgrenztemperatur von 14 °C herangezogen.

Die Heizgrenztemperatur ist jene Tagesmitteltemperatur, ab der ein Gebäude beheizt werden muss. Bei LINZ GAS Vertrieb wird eine Heizgrenztemperatur von 14 Grad herangezogen. Jene Tage, an denen die Tagesmitteltemperatur unter der Heizgrenztemperatur liegt, gelten als Heiztage.

Rechtliche Informationen

Im Falle einer Beanstandung stehen Ihnen unter der Telefonnummer 0732/3400-8000 oder per E-Mail an erdgas@linzag.at kompetente Mitarbeiter*innen zur Verfügung.

Sollte in einer Streitigkeit keine Einigung erzielt werden, kann sich der*die Verbraucher*in an die Streitschlichtungsstelle der E-Control (Energie-Control Austria, Schlichtungsstelle, Rudolfsplatz 13a, 1010 Wien) wenden. Ein Streitschlichtungsantrag kann schriftlich (Post oder Fax: 01/24724-90) oder per E-Mail bei der Schlichtungsstelle eingebracht werden. Dem Streitschlichtungsantrag sind alle nötigen Unterlagen zur Beurteilung des Sachverhaltes beizulegen.

Gemäß Artikel 14 Absatz 1 Verordnung (EU) 524/2013 haben Verbraucher*innen ab sofort bei online abgeschlossenen Verträgen die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der europäischen Kommission eine Verbraucherbeschwerde einzureichen und verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Die Plattform ist unter folgendem Link verfügbar: OS-Plattform

Veröffentlichung wichtiger Informationen gemäß EU-Verordnung Nr. 1227/2011

Die LINZ GAS Vertrieb GmbH & Co KG ist Marktteilnehmer gemäß der EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandels (REMIT = Regulation on wholesale Energy Market Integrity and Transparency).

Die der LINZ GAS Vertrieb GmbH & Co KG vorliegenden Informationen gemäß Artikel 4, Absatz 1 REMIT in Bezug auf LINZ GAS Vertrieb werden an dieser Stelle veröffentlicht.

Sofern keine Einträge vorhanden sind, bestand kein entsprechender veröffentlichungspflichtiger Sachverhalt.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts

Vertragsdauer, Bedingungen für eine Verlängerung und Beendigung der Leistungen und des Vertragsverhältnisses

Regelungen zu Vertragsdauer, Verlängerung und Beendigung der Leistungen finden Sie in den aktuell gültigen Allgemeinen Lieferbedingungen und in Ihrem Vertrag. Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, ist der Energieliefervertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die ordentliche Kündigung von Haushalten und Kleinunternehmern gegenüber dem Lieferanten ist in diesem Fall unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen möglich.

Allgemeine Lieferbedingungen Stand 07/2024 (PDF, 135 kB)

Rechte der Energieverbraucher*innen

Die maßgeblichen Vorschriften über die Rechte der Energieverbraucher*innen werden von der Europäischen Kommission festgelegt, insbesondere in Artikel 3 und in Anhang I der Richtlinie 2009/72/EG.

Entschädigungs- und Erstattungsleistungen

Hinsichtlich etwaiger Entschädigungs- und Erstattungsleistungen bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Leistungsqualität, einschließlich fehlerhafter und verspäteter Abrechnung, gelten die allgemeinen schadenersatzrechtlichen Vorschriften.

LINZ GAS Vertrieb
Wiener Straße 151
4021 Linz
War diese Seite hilfreich?