Energieberatung für Haushalte
Mit bereits kleinen Veränderungen können Sie Ihren Energieverbrauch reduzieren und Geld sparen. Wir verraten Ihnen Tipps für den Alltag und stehen auch für eine kostenlose telefonische Beratung gerne zur Verfügung. Zudem informieren wir Sie bei Zahlungsschwierigkeiten über die verfügbaren Beratungsstellen und über das Recht auf Grundversorgung.
Als regionaler Daseinsvorsorger möchten wir Sie dabei unterstützen Energie zu sparen. Dies ist im Alltag ganz einfach möglich, ohne auf Komfort und Behaglichkeit verzichten zu müssen. Mit nur kleinen Veränderungen können Sie Ihren Energieverbrauch reduzieren und einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Tipps zum Energiesparen
In nahezu allen Bereichen im Haushalt helfen bereits kleine Maßnahmen und Veränderungen dabei, Energie und damit Kosten zu sparen. Sie möchten sich ein neues Elektrogerät anschaffen, beim Kochen oder Waschen Energie sparen oder benötigen Tipps für Computer, Monitor & Co im Homeoffice? Informieren Sie sich mit unseren Energiespartipps über Ihre Möglichkeiten, die Energiekosten zu reduzieren.
Alle Tipps auf einen Klick: Tipps zum sparsamen Umgang mit Wasser und Energie haben wir in unserer Energiesparfibel (PDF, 2 MB) für Sie zusammengefasst.
Persönliche Beratung
Gerne stehen unsere Energieberater telefonisch für Ihre Fragen zur Verfügung. Sie erhalten eine kostenlose Beratung zu wesentlichen Energieeffizienzinformationen. Diese umfasst beispielsweise Detailinformationen zu Ihren Energiekosten, die Klärung von Fragen zu Ihrem Energieverbrauch und natürlich Tipps zum Energiesparen. Auf Wunsch informieren wir auch gerne über die Preisentwicklung am Energiemarkt. Bedürfnisse und Möglichkeiten für begünstigte Haushalte sind uns ebenfalls ein Anliegen.
Herr Attila Horvath und Herr Ralph Kremling freuen sich auf Ihren Anruf.
- Mo – Do: 8 bis 16 Uhr, Fr: 8 bis 14.30 Uhr
- Service-Telefonnummer: 0732/3400-5004
EIS - Energieverbräuche online abfragen
Mit dem Energie-Informations-System (EIS) der LINZ AG können Sie Ihre Verbrauchsdaten für Strom, Erdgas, Wärme und Wasser online abrufen und vergleichen. Dazu ist eine Registrierung im Kundenportal PLUS24 erforderlich.
Klärung von Zahlungsrückständen
Sie haben Zahlungsrückstände und brauchen Hilfe bei der Klärung Ihrer Situation? Für alle Fragen zu den Themen Zahlungsschwierigkeiten, Lieferantenwechsel, Stromkosten und Energiearmut stehen wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Recht auf Grundversorgung
Sie haben das Recht, sich gegenüber jedem Versorger, der an Ihre Adresse Erdgas an Haushaltskund*innen und Kleinunternehmer (bis 400.000 kWh pro Jahr) liefert, auf die Grundversorgung zu berufen (§ 124 GWG 2011).
Wann kann die Grundversorgung relevant sein?
Die Grundversorgung ist zum Beispiel relevant bei Zahlungsschwierigkeiten, wenn die Abschaltung der Anlage droht oder die Anlage bereits abgeschaltet wurde und wenn Sie Schwierigkeiten haben, einen Versorger zu finden, der bereit ist, einen Vertrag über die Belieferung mit Erdgas mit Ihnen abzuschließen.
Wenn Sie einem Erdgasversorger mitteilen, dass Sie sich auf die Grundversorgung berufen, besteht für diesen eine Pflicht zur Grundversorgung. Sie werden dann zum Grundversorgungs-Tarif dieses Versorgers beliefert. Wenn Sie sich gegenüber einem Versorger auf die Grundversorgung berufen, ist auch Ihr Netzbetreiber dazu verpflichtet, seine Dienstleistungen zu erbringen und damit Ihre Belieferung mit Erdgas zu ermöglichen.
Auch wir bieten Ihnen die Grundversorgung an. Nähere Informationen über die Grundversorgung, zum Beispiel zur maximalen Höhe einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung finden Sie auf der Homepage der e-control.
Unser Grundversorgungs-Tarif
Generell gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Lieferung von Gas (ALB) von LINZ GAS Vertrieb GmbH & Co KG, insbesondere gelten die gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 124 GWG 2011.
4021 Linz
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