Kanalanschluss für häusliche Abwässer
Gemäß der OÖ. Bauordnung ist der Anschluss an das öffentliche Kanalnetz verpflichtend. Wir informieren Sie, wie Sie Ihren Neu-, Um- oder Zubau an den Kanal anschließen können.
In 5 Schritten zum Kanalanschluss in Linz
So kommen Sie in wenigen Schritten zu einem Kanalanschluss für häusliche Abwässer. Darunter fallen Abwässer aus Privathaushalten und Abwässer aus gewerblichen Betrieben, sofern deren Beschaffenheit nur geringfügig von häuslichem Abwasser abweicht (z. B.: Friseurbetriebe, Bäckereien, Gastronomiebetriebe mit bis zu 100 warmen Mahlzeiten pro Tag).
Informieren Sie sich vorab über die Lage des öffentlichen Kanalstranges. Auskünfte über den Linzer Kanalkataster erhalten Sie über unsere Planauskunft. Die Herstellung des Hauskanalanschlusses ist anzeigepflichtig gemäß OÖ Bauordnung (Novelle 1999). Üblicherweise wird dieser mit den Einreichplänen bewilligt. In der Baubewilligung sind individuelle technische Auflagen enthalten. Die allgemeinen Auflagen finden Sie in der Linzer Kanalordnung (PDF, 176 kB)
Häusliche Abwässer
Linz-Nord
Für technische/kaufmännische Beratung steht Ihnen unser Berater in der Region nördlich der Donau und Linz-Mitte (nördlich der Unionstraße - Umfahrung Ebelsberg) gerne zur Verfügung:
4021 Linz
Linz-Süd
In der Region südlich der Unionstraße - Stadtautobahn, westlich der Umfahrungsstraße Ebelsberg und südlich des Traun-Flusses berät Sie gerne:
4021 Linz
Betriebliche Abwässer
4021 Linz
4021 Linz
Achtung: Mindestens 14 Tage vor Herstellung des Hausanschlusses ist ein Antrag auf Abschluss eines Entsorgungsvertrages mit der LINZ SERVICE GmbH Bereich Abwasser abzuschließen.
Antrag für häusliche Abwässer (PDF, 19 kB)
Antrag für betriebliche Abwässer (PDF, 48 kB)
Linzer Kanalordnung (PDF, 122 kB) (PDF, 176 kB)
Antrag für betriebliche Abwässer Umlandgemeinden (PDF, 52 kB)
Allgemeine Bedingungen für die Übernahme und Reinigung von Abwässern (PDF, 195 kB)
Die Grabungsmeldung erfolgt durch die ausführende Baufirma. Informationen dazu erhalten Sie über unsere Planauskunft.
Bitte bedenken Sie die jeweils fällig werdenden Entgelte:
- Kanalanschlussentgelt (fällig mit der Herstellung des Kanalanschlusses)
- Kanalbenützungsentgelt (fällig mit Fertigstellung des Gebäudes)
4021 Linz
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