Abwasser-ABC
Ihre Fragen - unsere Antworten
Als Abwasser bezeichnet man Wasser, das infolge der Verwendung als Aufbereitungs-, Veredelungs-, Weiterverabeitungs-, Produktions-, Verwertungs-, Konsumations- oder Dienstleistungsprodukt, sowie in Kühl-, Lösch-, Reinigungs-, Desinfektions- oder sonstigen nicht natürlichen Prozessen in seinen Eigenschaften verändert wird.
Unser Ziel ist es, eine intakte Umwelt und sauberes Wasser für hygienische Lebensbedingungen zu sichern und Ihnen alle Fragen diesbezüglich zu beantworten.
Sie interessieren sich für die Arbeit der Kläranlage?
Problemstoffe und Restabfälle gehören nicht in die Kanalisation - nur Toilettenpapier.
- Problemstoffe - wie zum Beispiel Wandfarben, Chemikalien, Medikamente aber auch Öle und Fette aller Art dürfen nicht in die Kanalisation eingebracht werden. Diese Stoffe sind zu sammeln und über die Altstoffsammelzentren zu entsorgen.
- Restabfälle - wie Windeln, Feuchttücher, Tampons, Wattestäbchen oder -pads verstopfen die Kanalisation und beschädigen Pumpanlagen und sind daher ausschließlich über den Restabfall zu entsorgen.
- Speisereste - ganz oder zerkleinert gehören in die Biotonne und dürfen nicht in die Kanalisation gelangen. Das Einbringen von Speiseresten trägt erheblich zur Vermehrung von Ratten bei.
Besuchen Sie zu dieser Thematik auch unsere Initiative www.denkklobal.at!
Das Auftreten unangenehmer Gerüche in Räumen die eine Verbindung zur Kanalisation aufweisen, kann verschiedene Ursachen haben:
- Geruchsverschluss: Nach längeren Abwesenheiten oder nur sporadischer Nutzung kann der Geruchsverschluss (Siphon) austrocknen. Füllen Sie daher regelmäßig auch in wenig benutzte Abflüsse Wasser nach um diesen wieder zu aktivieren.
- Ablagerungen: Organische Ablagerungen (Fett, Haare etc.) im Geruchsverschluss oder den nachfolgenden Leitungen können ebenfalls die Ursache für Geruchsentwicklung sein. Hier hilft eine regelmäßige Reinigung!
Ist ein Abfluss verstopft, liegt das Problem meist beim Geruchsverschluss. Häufig genügt es, diesen zu öffnen und die Ablagerungen zu entfernen. Liegt die Verstopfung in der Rohrleitung, kann diese meist nur mehr mit Spezialwerkzeug beseitigt werden.
Bei Kanalverstopfung rufen Sie uns an: Tel. 0732/3400-6333.
Im Handel wird auch eine Reihe von chemischen Rohrreinigern angeboten, die nicht zwingend zum gewünschten Ergebnis führen. Dabei kommen durchaus auch gefährliche Stoffe zum Einsatz. Eine mechanische Reinigung ist daher immer dem Einsatz von chemischen Reinigern vorzuziehen.
Durch gute Planung bei der Errichtung des Hausanschlusses können Sie bereits im Vorfeld Probleme vermeiden. Das spart Kosten und Nerven!
Auch eine Hausanschlussleitung sollte einmal in 10 Jahren mittels selbstfahrender Kamera optisch überprüft werden. Dabei lassen sich frühzeitig technische Gebrechen erkennen, die in weiterer Folge zu Schäden an Umwelt, Gebäuden oder Straßen (durch Einsturz) führen können.
Die Beseitigung der auf einem Grundstück anfallenden Niederschlagswässer gehört zum Bauplatzrisiko und ist von dem*der Grundstückseigentümer*in auf dessen Kosten vorzunehmen. Eine Ableitung auf öffentliches Gut ist dabei nicht zulässig. In den meisten Fällen wird daher eine punktuelle (über Sickerschächte) oder eine breitflächige Versickerung (Rasenmulden, Rasengittersteine, o.ä.) zur Beseitigung der Niederschlagswässer in Frage kommen. Eine Einleitung von nicht oder nur geringfügig belasteten Niederschlagswässern in den öffentlichen Mischwasserkanal entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und ist gemäß § 22 der Linzer Kanalordnung (PDF, 176 kB) unzulässig.
In wenigen Fällen kann auch eine Einleitung in ein öffentliches Gewässer möglich sein, dazu ist eine wasserrechtliche Genehmigung beim Magistrat Linz/PTU WW einzuholen.
Auf der Homepage des Landes OÖ gibt es dazu einen umfassenden Leitfaden:
Leitfaden Niederschlagswässer Land OÖ
Anfallendes Niederschlagswässer von Flächen die mit Fahrzeugen befahren werden (Garagenvorplätze, Stellplätze, u.a.), aber auch Entwässerungen von Terrassen und Balkonen, dürfen aus Gründen des Grundwasserschutzes nicht punktuell zur Versickerung gebracht werden. Hier ist ausschließlich eine flächige Versickerung über einen sogenannten "aktiven Bodenkörper" als Reinigungsschicht zulässig.
Private Pools werden immer beliebter, dabei stellt sich auch immer die Frage der umweltgerechten Entsorgung der dabei anfallenden Abwässer.
Im Regelfall erfolgt die Ableitung in den vorhandenen Schmutzwasserkanal. Detaillierte Infos dazu finden Sie auf der Homepage von Land OÖ und dem ÖWAV.
https://www.land-oberoesterreich.gv.at
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Bereiches Abwasser gerne zur Verfügung.
4021 Linz
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