Förderungen für E-Mobilität
Jetzt umsteigen und Förderung sichern!
Um Österreich im Bereich Elektromobilität voranzubringen, gibt es von der Stadt Linz, vom Bund und vom Land Oberösterreich einige Förderungen für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen und für E-Ladeinfrastruktur.
Förderungen von der Stadt Linz
Die Stadt Linz unterstützt den Kauf oder das Leasing von E-Fahrzeugen für
- Betriebe/Unternehmen und
- Organisationen mit öffentlichem Interesse (z. B. Hauskrankenpflege)
Die angekauften E-Fahrzeuge müssen am Standort Linz behördlich zugelassen sein.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Stadt Linz zu den Themen:
Förderungen vom Bund
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) stellt für das Jahr 2024 weitere Mittel für die Förderung der Elektromobilität zur Verfügung.
Die Förderaktion läuft so lange bis ein Budget vorhanden ist, jedoch spätestens bis 31.03.2025. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist der Einsatz von 100 Prozent Strom beziehungsweise Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern.
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen können von einer Förderung profitieren.
Weitere Informationen:
- Informationen zur Förderung und deren Beantragung: umweltfoerderung.at.
- E-Mobilität für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine 2024 - Klima- und Energiefonds
- Leitfaden E-Mobilität für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine
E-Ladeinfrastruktur |
Förderung BMK |
---|---|
AC-Normalladepunkt mit mindestens 11 kW bis ≤ 22 kW |
€ 1.000,- |
DC-Schnellladepunkt mit < 100 kW |
€ 9.000,- |
DC-Schnellladepunkt mit ≥ 100 kW < 300 kW |
€ 18.000,- |
DC-Schnellladepunkt mit ≥ 300 kW |
€ 30.000,- |
E-Ladeinfrastruktur |
Förderung BMK |
---|---|
AC-Normalladepunkt ≤ 22 kW |
€ 500,- |
DC-Schnellladepunkt mit < 50 kW |
€ 3.000,- |
DC-Schnellladepunkt mit ≥ 50 kW < 100 kW |
€ 7.500,- |
Bei Fragen wenden Sie sich an: e-mobilitaet@kommunalkredit.at
Förderungen vom LAND OÖ
Mit dieser Förderaktion 2023 wird die Errichtung eines flächendeckenden Netzes an öffentlich zugänglichen Ladepunkten in allen Leistungsklassen für mehrspurige Kraftfahrzeuge in Oberösterreich gefördert.
Die Richtlinie für das Sonderförderprogramm „OÖ LÄDT AUF im Rahmen der OÖ Ladestationsoffensive für Unternehmen, Gemeinden, Vereine und konfessionelle Einrichtungen“ endet mit Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden gesamten Fördertopfes, spätestens jedoch am 30.03.2024 (Einreichdatum).
Wer wird gefördert?
- Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
- Vereine und konfessionelle Einrichtungen
- oberösterreichische Gemeinden
Was wird gefördert?
- Die Errichtung von „öffentlich zugänglichen Ladestationen für E-PKW“.
- Die Errichtung von „öffentlich zugänglichen Ladestationen für E-PKW“ bei oö. Freizeiteinrichtungen und konfessionellen Einrichtungen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschlags zu dem Bundesförderprogramm „Förderung von Ladeinfrastruktur“ und beträgt
- 75 % als Basisförderung für Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
- 100 % als Basisförderung für Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungen
- 140 % bei der Errichtung von mehr als 10 Ladepunkten an oö. Freizeiteinrichtungen für oö. Gemeinden
- 140 % bei der Errichtung von mehr als 5 Ladepunkten an konfessionellen Einrichtungen in oö. Gemeinden
Mehr Infos zur Ladestellenoffensive bzw. Förderung des Landes OÖ finden Sie auf der Website des Land Oberösterreich.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at
4021 Linz
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