Abfallwirtschaftskonzept
Anhand des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) legt ein Betrieb seinen Umgang mit allen anfallenden Abfällen dar. Das AWK beinhaltet Informationen über Art, Menge, Herkunft und Verbleib der Abfälle.
Nach § 10 Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) 2002, ist für Anlagen, bei deren Betrieb Abfälle anfallen und in welchen mehr als 20 Arbeitnehmer*innen beschäftigt sind, ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen. Dies bedarf einer laufenden Aktualisierung spätestens alle sieben Jahre.
Eine laufende Aktualisierung bietet stetige Übersicht für den*die Betriebsinhaber*in und die Möglichkeit, Einsparungspotenziale frühzeitig zu erkennen.
Inhalte des Abfallwirtschaftskonzeptes:
- Allgemeine Angaben zum Betrieb und zu etwaigen Anlagen (z.B. Standort, technische Daten)
- Verfahrensbezogene Darstellung (Menge und Art der Abfälle, Prozesse)
- Abfallrechtliche Darstellung (z.B. Auflistung nach gefährlichen und nicht gefährlichen Stoffen)
- Organisatorische Vorkehrungen (z.B. Überprüfung, wie Vorschriften eingehalten werden)
- Abschätzen der zukünftigen Entwicklung
Hr. Berer fertigt gerne ein Abfallwirtschaftskonzept für Ihr Unternehmen an. Bitte kontaktieren Sie ihn bei Interesse unter:
4020 Linz
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