rosa Sparschwein

Informationen zur Stromkostenbremse Gewerbe/Landwirtschaft

Seit 1. Juni 2023 kommen auch Gewerbetreibende und Landwirt*innen in den Genuss eines Stromkostenzuschusses der Bundesregierung, der sogenannten Stromkostenbremse.

Die Stromkostenbremse für Gewerbe/Landwirtschaft sieht ein Antragsmodell zur Gewährung des Grundkontingents und eine automatische Gewährung des Stromkostenergänzungszuschusses vor. Anspruch haben alle Personen, die ihr Gewerbe oder ihre Land- und Forstwirtschaft an derselben Adresse betreiben, wo sie ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben. Voraussetzung ist, dass der Zählpunkt auch den Haushalt mit Strom versorgt.

Die Gültigkeit von bestätigten Stromkostenzuschüssen wurde bis 30. Juni 2025 verlängert. Wenn Sie diesen Antrag bisher nicht eingereicht haben, ist dies aufgrund der abgelaufenen Frist der Bundesregierung leider nicht mehr möglich.

Sie haben Fragen?

Nähere Informationen sowie weitere häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQs) finden Sie unter www.stromkostenzuschuss.gv.at/lufg. Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen direkt an das zuständige Bundesministerium:

Mann vor seinem Computer im Büro, er trägt ein Headset

  • BMAW Verwaltungsbereich Wirtschaft Bürgerservice: (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr)
    Tel.: 0800/240 258, E-Mail: service.wirtschaft@bmaw.gv.at
  • Landwirtschaft Bürgerservice: (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr)
    Tel.: 0800/500 198, E-Mail: service@bml.gv.at

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