Recht auf Grundversorgung

Sie haben das Recht, sich gegenüber jedem Lieferanten, der an Ihre Adresse Strom an Haushaltskund*innen und Kleinunternehmer (bis 100.000 kWh pro Jahr) liefert, auf die Grundversorgung zu berufen (§ 77 ElWOG 2010 und § 51 a Oö. ElWOG 2006).

Wann kann die Grundversorgung relevant sein?

Die Grundversorgung ist zum Beispiel relevant bei Zahlungsschwierigkeiten, wenn die Abschaltung der Anlage droht oder die Anlage bereits abgeschaltet wurde und wenn Sie Schwierigkeiten haben, einen Lieferanten zu finden, der bereit ist, einen Vertrag über die Belieferung mit Strom mit Ihnen abzuschließen.

Wenn Sie einem Stromlieferanten mitteilen, dass Sie sich auf die Grundversorgung berufen, besteht für diesen eine Pflicht zur Grundversorgung. Sie werden dann zum Grundversorgungs-Tarif dieses Lieferanten beliefert. Wenn Sie sich gegenüber einem Lieferanten auf die Grundversorgung berufen, ist auch Ihr Netzbetreiber dazu verpflichtet, seine Dienstleistungen zu erbringen und damit Ihre Belieferung mit Strom zu ermöglichen.

Auch wir bieten Ihnen die Grundversorgung an. Nähere Informationen über die Grundversorgung, zum Beispiel zur maximalen Höhe einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung finden Sie auf der Homepage der e-control.

Generell gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Lieferung von elektrischer Energie (ALB) von LINZ STROM Vertrieb GmbH & Co KG bzw. der LINZ ÖKO-Energievertriebs GmbH, insbesondere gelten die gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 77 ElWOG 2010 bzw. § 51 a Oö. ElWOG 2006.

Kontakt

LINZ STROM Vertrieb
Wiener Straße 151
4021 Linz
LINZ ÖKO-Energievertrieb
Wiener Straße 151
4021 Linz
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