Erdgas für Ihr Unternehmen
Ein rationeller und günstiger Energieverbrauch entscheidet neben der Produkt- und Dienstleistungsqualität über den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Genießen Sie "all inclusive" mit unseren maßgeschneiderte Lösungen.
Als Bürgermeister bin ich froh einen derart verlässlichen, servicefreundlichen und kompetenten Partner an meiner Seite zu haben."Bürgermeister Karl Kollingbaum, Marktgemeinde Asten, Oberösterreich
- Zuverlässig versorgt
wirtschaftlich stabiler Versorger mit langjähriger Erfahrung - Maßgeschneiderte Lösungen
individuelle Angebote, persönlicher Kontakt - Günstig kaufen
Attraktive Preisvorteile bei Partnern - Exzellent geprüft
Serviceangebote für Gasanlagen - Regional verankert
Wertschöpfung, Investitionen und wichtiger Arbeitgeber in der Region - Rundum hohe Qualität
ausgezeichneter Servicelevel, top ausgebildete Mitarbeiter*innen
Unsere Produkte für Gewerbe und Business
Erdgas
Erdgasversorgung rund um die Uhr:
- Keine Brennstoffeinlagerung mehr notwendig
- Zuverlässig rund um die Uhr
- Innovative Anwendungsmöglichkeiten wie Gas-Wärmepumpen für Heiz- und Kühlbetrieb
- Errichtung von Gasdruckregel- und Messanlagen (Erdgas-Station)
- Keine Brennstoffeinlagerung mehr notwendig
Naturgas
Erdgasversorgung aus der Region:
- Höchste Qualitätsstandards
- Niedrige Investitionskosten
- Hohe Energieeffizienz
Im Falle einer Beanstandung stehen Ihnen unter der Telefonnummer 0732/3400-8000 oder per E-Mail an erdgas@linzag.at kompetente Mitarbeiter*innen zur Verfügung.
Sollte in einer Streitigkeit keine Einigung erzielt werden, kann sich der*die Verbraucher*in an die Streitschlichtungsstelle der E-Control (Energie-Control Austria, Schlichtungsstelle, Rudolfsplatz 13a, 1010 Wien) wenden. Ein Streitschlichtungsantrag kann schriftlich (Post oder Fax: 01/24724-90) oder per E-Mail bei der Schlichtungsstelle eingebracht werden. Dem Streitschlichtungsantrag sind alle nötigen Unterlagen zur Beurteilung des Sachverhaltes beizulegen.
Gemäß Artikel 14 Absatz 1 Verordnung (EU) 524/2013 haben Verbraucher*innen ab sofort bei online abgeschlossenen Verträgen die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der europäischen Kommission eine Verbraucherbeschwerde einzureichen und verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Die Plattform ist unter folgendem Link verfügbar: OS-Plattform
Veröffentlichung wichtiger Informationen gemäß EU-Verordnung Nr. 1227/2011
Die LINZ GAS Vertrieb GmbH & Co KG ist Marktteilnehmer gemäß der EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandels (REMIT = Regulation on wholesale Energy Market Integrity and Transparency).
Die der LINZ GAS Vertrieb GmbH & Co KG vorliegenden Informationen gemäß Artikel 4, Absatz 1 REMIT in Bezug auf LINZ GAS Vertrieb werden an dieser Stelle veröffentlicht.
Sofern keine Einträge vorhanden sind, bestand kein entsprechender veröffentlichungspflichtiger Sachverhalt.
Als LINZ GAS Vertrieb GmbH & Co KG unterliegen wir dem "Verhaltenskodex für Lieferant*innen". Das von der Interessenvertretung der österreichischen E-Wirtschaft „Oesterreichs Energie“ herausgegebene Dokument stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung..
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Vertragsdauer, Bedingungen für eine Verlängerung und Beendigung der Leistungen und des Vertragsverhältnisses
Regelungen zu Vertragsdauer, Verlängerung und Beendigung der Leistungen finden Sie in den aktuell gültigen Allgemeinen Lieferbedingungen und in Ihrem Vertrag. Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, ist der Energieliefervertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die ordentliche Kündigung von Haushalten und Kleinunternehmern gegenüber dem Lieferanten ist in diesem Fall unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen möglich.
Rechte der Energieverbraucher*innen
Die maßgeblichen Vorschriften über die Rechte der Energieverbraucher*innen werden von der Europäischen Kommission festgelegt, insbesondere in Artikel 3 und in Anhang I der Richtlinie 2009/72/EG.
Entschädigungs- und Erstattungsleistungen
Hinsichtlich etwaiger Entschädigungs- und Erstattungsleistungen bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Leistungsqualität, einschließlich fehlerhafter und verspäteter Abrechnung, gelten die allgemeinen schadenersatzrechtlichen Vorschriften.
4021 Linz
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